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Zeig'
mir
deine
Nummer!

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Mitmachen
und
Leben
retten!

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Deutlich
sichtbar
und
schnell!

Ambu® LifeKeyMitmachen & Leben retten!

Wir freuen uns über Beispiele besonders gelungener Kennzeichnungen!

Diese veröffentlichen wir gerne nach Zusendung entsprechender Bilder auf unserer Webseite, auf Facebook, Instagram und Twitter, um auf die Aktion aufmerksam zu machen.

Unter allen Einsendungen bis zum 31.03.2022 verlosen wir 100 Ambu® LifeKeys im Softcase. Der Ambu® LifeKey ist eine bewährte, einfach zu bedienende Beatmungshilfe für Ersthelfer. Er hilft dabei, Hemmungen abzubauen und mit der Mund-zu-Mund-Beatmung zu beginnen.

Mitmach-Formular

Bitte beachten Sie, dass die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder Pflichtfelder sind und ausgefüllt werden müssen.

Ziehen Sie Dateien hierher oder Durchsuchen
Laden Sie hier Ihr Bild einer besonders gut sichtbaren, einer besonders kreativen oder einer schlecht erkennbaren Hausnummer hoch.

 

Wie geht's weiter?

Wir freuen uns auch über die Überprüfung der Straßenschilder!

Sind die Straßenschilder in Ihrer Umgebung schlecht sichtbar angebracht, verschmutzt oder gar zugewachsen? Sollte es hier Handlungsbedarf geben, ist die jeweilige Gemeinde der richtige Ansprechpartner. Und vielleicht freuen sich ja auch die Nachbarn über einen kleinen Hinweis zu ihrer gut oder eher nicht gut sichtbaren Hausnummer…

Verhalten im Notfall:

1. Notruf über 112 (Notarzt/Rettungsdienst/Feuerwehr) oder 110 (Polizei) absetzen.

2. Nicht gleich auflegen, sondern auf Rückfragen warten.

3. Bei Dunkelheit die Außenbeleuchtung einschalten.

4. Haustüre öffnen, möglichst eine einweisende Person an die Straße schicken.

 

Flyer der Aktion "Zeig' mir Deine Nummer!"Für Rettungskräfte

Sie hatten bei Ihrem Einsatz bereits Probleme die korrekte Adresse zu finden, weil die Hausnummer schwer erkennbar war oder vielleicht sogar komplett fehlte?

Machen Sie beim nächsten Einsatz einfach die Bewohner auf die Aktion "Zeig' mir Deine Nummer!" aufmerksam. Downloaden und drucken Sie hierzu unseren Flyer aus, und werfen diesen in den jeweiligen Briefkasten.

pdf Flyer kostenlos herunterladen

Gesetze & Verordnungen

Baugesetzbuch (BauGB)

126 Pflichten des Eigentümers

(3) Der Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Im Übrigen gelten die landesrechtlichen Vorschriften.

Link

Landesbauordnungen:

Baden-Württemberg

Landesbauordnung Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)

Serviceportal Baden-Württemberg

Vergabe der Straßennamen und Hausnummern

Sobald Sie einen Bauantrag abgeben, wird im Verlauf des Bearbeitungsverfahrens auch eine Hausnummer vergeben. Sie müssen Ihr Grundstück beziehungsweise Ihr Haus mit der von der Gemeinde vergebenen Hausnummer deutlich kennzeichnen.

Die Hausnummer benötigen Sie für das Einwohnermeldewesen und soll das Auffinden des Grundstückes in Notsituationen erleichtern, zum Beispiel für Rettung, Polizei und Feuerwehr.

Hinweis: Die Gemeinden führen zur Übersicht und Orientierung über alle vergebenen Bezeichnungen einen Hausnummernplan.

Serviceportal Baden-Württemberg

Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)

§ 88

Örtliche Bauvorschriften

(1) Die Gemeinden können durch Satzung Vorschriften erlassen über

5. den Anbringungsort und die Gestaltung von Hausnummern

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz

Hausnummern:

Der Grundstückeigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Pflicht umfasst das Beschaffen, Anbringen, Instandhalten und die Kostentragung des Schildes. Die Kostentragung umfasst ggf. auch die Kosten einer Umnummerierung.

BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)

Saarland

Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)

§ 20 Verkehrssicherheit

(3) Hausnummern müssen vom öffentlichen Verkehrsraum aus lesbar sein.

Landesbauordnung Saarland (LBO)

Ähnliche Projekte:

Ähnliche Projekte gab es bereits von anderen Verbänden und Institutionen:

Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

Verband Wohneigentum Baden-Württemberg